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Es entspricht dem Verständnis des Kanzleigründers, sich zum einen an den Bedürfnissen der Mandanten auszurichten und zum anderen seriöse Rechtsberatung und -vertretung zu betreiben.

Sachbearbeitungen erfolgen stets individuell nach Erfassung der Einzelfallumstände, Aufarbeitung der Fragestellung des Mandanten und Berücksichtigung persönlicher Zielvorgaben, um unter Einbringung von Fachwissen und Erfahrung ein günstigstmögliches Ergebnis zu erwirken.

Rechtsanwälte sind sog. Organ der Rechtspflege. Mithin erfolgen bei Mandatsaufnahme eine Aufklärung über die Gesetzes- bzw. Rechtslage und eine Abwägung der Erfolgsaussichten bzw. –risiken. In sachlich oder rechtlich aussichtslosen Fällen wird abgeraten.


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